Blog

Bundesbank gegen Verfassungsgericht

Jens Weidmann, der Bundesbankchef und scharfer Kritiker des OMT-Programms der EZB, scheint nicht in Champagner-Laune zu sein. Wie wir heute in seinem Interview mit der FAZ lesen können, hat er jedenfalls keine Flasche aufgemacht, nachdem das Bundesverfassungsgericht eigentlich in seinem Sinne entschieden hatte. Schauen wir aktuell auf die Webseite der Bundesbank, sehen wir dort interessanterweise seit vergangenem Freitag ganz groß und prominent eine Geschichte aufgemacht, die über die Rede Weidmanns in Bremen berichtet.

Bildschirmfoto 2014-02-19 um 01.40.31Und wenn wir da genau lesen, meldet der Bundesbankchef – diplomatisch verpackt -seinen Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts an: Die juristischen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts am Anleihekaufprogramm OMT zeigten, wie weit sich das Eurosystem ‚in den Grenzbereich seines geldpolitischen Mandats vorgewagt hat’, so Weidmann.“ Wohlgemerkt: Die Bundesbank sieht trotz ihrer erheblichen Zweifel das OMT-Programm noch immer vom Mandat gedeckt.

Das ist etwas anderes, als wenn man wie das Gericht sagt: „Nach diesen Grundsätzen dürfte der OMT-Beschluss – legt man seinen Wortlaut zugrunde – nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein. Er stellt sich auf der Grundlage einer Gesamtschau der nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblichen Abgrenzungskriterien nicht mehr als währungspolitische, sondern als überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme dar.(Siehe Rn 69).

In seiner Gesamtschau kommt das Gericht jedoch zu einer sehr fragwürdigen Einschätzung des OMT-Programms, wie ich hier bereits ausführlich beschrieben habe: Das Gericht behauptet, dass die Zinsaufschläge der Euro-Staaten nur die Skepsis der Anleger an der Zahlungsfähigkeit von Staaten widerspiegeln würden. Es leugnet damit die Möglichkeit, dass solche Zinsaufschläge auch zum Teil die Furcht der Anleger vor einer Umkehrbarkeit des Euro widerspiegeln können. Und beruft sich dabei fälschlicherweise auf die Bundesbank.

Rational, irrational – auf jeden Fall keine eindeutige Entscheidung

Nun kommt Arne Kuster in seinem Blog Wirtschaftswurm und auch einige Kommentatoren bei Mark Schieritz im Herdentrieb zu dem Schluss, dass eine andere Einschätzung des Gerichts diesen fragwürdigen Satz relativieren würde. Es geht um diesen Satz (siehe Rn 71): „Jedenfalls lassen sich nach den Ausführungen der Bundesbank Zinsaufschläge in der Praxis nicht in einen rationalen und einen irrationalen Teil trennen.“ Was Kuster und andere Kommentatoren dabei aber übersehen: So richtig diese Einschätzung auch sein mag, sie kann wohl kaum begründen, dass es sich beim OMT-Progamm eindeutig um eine „überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme“ handelt.

Damit wird aber auch klar, wie wichtig und zentral dieser fragwürdige Satz zu den Zinsaufschlägen für die Entscheidung des Gerichts ist. Würden die Richter in ihrem abschließenden Urteil aber wie die Bundesbank sagen, es handele sich hier um einen Grenzbereich des geldpolitischen Mandats der EZB, würde es vermutlich auch anerkennen müssen, dass die Euro-Notenbank hier durchaus ein gewisser Spielraum zugebilligt werden kann und dass sich hier die geforderte Eindeutigkeit nicht ausmachen lässt. Uneindeutig ist zudem auch die Frage, ob es sich hier um monetäre Staatsfinanzierung handelt oder nicht.

Neben der Zielsetzung des Programms bewertet das Gericht auch die selektive Auswahl von Staaten als kritisch, deren Anleihen im Notfall gekauft werden könnten. Zurecht kritisiert das Gericht zudem „die Parallelität mit Hilfsprogrammen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität beziehungsweise des Europäischen Stabilitätsmechanismus“ – also die Tatsache, dass die Käufe an Bedingungen geknüpft werden.

Wenn das Gericht doch nur der Bundesbank folgen würde

Wenn das Gericht aber auf Linie der Bundesbank zu dem Schluss kommen würde, es handelt sich hier um einen Grenzbereich des geldpolitischen Mandats, lassen sich für Selektivität und Konditionalität sicherlich auch  Lösungen finden. Eine habe ich im letzten Teil meiner OMT-Serie vorgeschlagen: Die EZB sollte einfach für sechs Monate die Freiheit bekommen, ohne Bedingungen Anleihen kaufen zu können, wenn sie (in ihrer Unabhängigkeit) eine extreme Notsituation erkennt. Natürlich darf dabei aus taktischen Gründen die Kaufsumme nicht von vornherein festgelegt werden. Denn eine Begrenzung der Käufe, wie vom Gericht vorgeschlagen, würde hier nicht ausreichen, wie die Erfahrungen aus den Wochen vor dem OMT-Beschluss gezeigt haben.

Da es dabei natürlich auch zu einer Umverteilung von Solvenzrisiken kommen kann, wäre ein Veto-Recht für die nationalen Parlamente sinnvoll. Und zwar sollten Länder, die mindestens 25% der Euroland-BIP vereinen, nach mindestens sechs Monaten EZB-Käufen das Programm jederzeit beenden können. Dann wäre zu prüfen, ob nicht doch die Rettungsschirme sinnvoller eingesetzt werden können. (Deutschland hätte mit seinem EZB-Kapitalschlüssel von 27% übrigens eine Sperrminorität). Vermutlich würde es für diesen Vorschlag völlig ausreichen, wenn die EZB einfach ihr OMT-Programm abändert – ohne dass europäische Verträge geändert werden müssten.

Ohne Fiskalunion brauchen wir einfach das OMT-Programm

Am Ende wird hoffentlich das Programm nie aktiviert werden – das ist klar. Aber solange sich das Euroland nicht auf dem Weg hin zu einer Fiskalunion aufmacht, braucht es diesen Back-Stop durch die EZB. Das gilt natürlich auch dann, wenn man wie die Bundesbank darauf drängt, den Maastricht-Ordnungsrahmen zu stärken. Denn auch die strengsten Regeln werden es nicht verhindert, dass es im Euroland zu neuen Krisen kommen wird. Nur auf dem Fundament einer Fiskalunion oder provisorisch auf Basis des OMT-Programms kann aber verhindert werden, dass die Euro-Staaten sich mit übertriebener Austeritätspolitik gefährlichen neuen Schocks aussetzen. Deswegen ist es so wichtig, dass das Gericht hier sauber argumentiert. Es steht sehr viel auf dem Spiel.

Print Friendly, PDF & Email

Post a comment

%d Bloggern gefällt das: