Die Verfassungsrichter blamieren sich bis auf die Knochen und damit alle Deutschen – Streit ums OMT-Programm (Teil VI)
Man kann die Bundesbank für vieles kritisieren – auch für ihre Haltung gegenüber potenziell unbegrenzten Anleihekäufen der EZB. Aber das, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum OMT-Programm von sich gegeben hat, das ist so hanebüchen, dass wir die Bundesbank unbedingt vor diesen Richtern in Schutz nehmen müssen. Die Begründung des Verfassungsgerichts kratzt so erheblich an der ökonomischen Reputation der Bundesbank und vor allem des Jens Weidmann, dass es fast schon weh tut. Das Bundesverfassungsgericht hat also entschieden und versucht auch gleich noch dem EuGH mit auf dem Weg zu geben, wie der Gerichtshof in Luxemburg am besten zu entscheiden hat. Potenziell unbegrenzte Anleihekäufe der EZB in selektiv ausgewählten Euro-Staaten verstoßen nach Meinung der Mehrheit im Gericht gegen europäisches Recht: Die Notenbank bewege sich nicht im Einklang mit ihrem Mandat, schreiben die Richter. Zudem sei der Beschluss nicht mit dem Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung von Staaten vereinbar – also der Finanzierung...
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